Die FSME-Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Die Impfung ist ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zugelassen.
Abweichend von der Fachinformation, ist eine Impfung frühestens ab dem vollendeten 6. Lebensmonat möglich. Wenn vor dem 1. Lebensjahr mit der Grundimmunisierung begonnen wird, kann die Wirksamkeit der Impfung möglicherweise schwächer ausfallen als bei der Impfung ab dem 1. Lebensjahr.
Um eine eventuell unzureichende Immunantwort auszugleichen, sollte drei Monate nach der 2. Impfung eine weitere Impfung erfolgen (3+1-Schema). Danach erfolgt, im für den jeweiligen Impfstoff vorgesehenen Intervall, die letzte Impfung der Grundimmunisierung (off-label).
Der Kinderimpfstoff FSME-Immun Junior ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, der Impfstoff Encepur für Kinder ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zugelassen.