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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Staatsbürgerschaftsnachweis, bei ausländischen Mitbürgern: Reisepass
Heiratsurkunden aller früheren Ehen und den Nachweis über deren Auflösung
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Verlobte zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr den Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung
(nach $ 1 des Ehegesetzes muss aber der künftige Ehegatte volljährig sein!)
für nicht österreichische Staatsbürger ein Ehefähigkeitszeugnis und unter Umständen weitere Urkunden, wenn sie für eine bestimmte Eheschließung erforderlich sind.
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Help.gv.at
Zuständig
Mag. Elfriede Hollnbuchner
(Amtsleiterin)
Sarah Preuner
Melanie Stallinger