Wirtschaftsförderung - Antrag

Wirtschaftsförderungsprogramm der Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck


Nachfolgend angeführte Förderungen werden Frankenburger Betrieben mit der Betriebsstätte in Frankenburg am Hausruck gewährt.


1. Lehrlingsförderung:

Jedem Betrieb, der einen Lehrling in der Betriebsstätte Frankenburg am Hausruck einstellt, wird über Nachweis eine Förderung in Höhe von 230,00 Euro pro Lehrling ausbezahlt.

Als Nachweis ist eine Kopie des Lehrvertrages vorzulegen.


2. Arbeitsplatzförderung:

Für bestehende Betriebe, die in der Betriebsstätte Frankenburg am Hausruck zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, wird ein Förderbetrag in Höhe von 230,00 Euro je neu geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeit) ausbezahlt. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Förderung anteilig ausbezahlt, wobei das Beschäftigungsausmaß jedenfalls über der Geringfügigkeit liegen muss.

Voraussetzung ist, dass die maximale Arbeitnehmeranzahl gegenüber einem Beobachtungszeitraum der letzten 5 Jahre erhöht wird. Als Basis für die Inanspruchnahme dieser Förderung sind auf dem Förderantrag die entsprechenden Arbeitnehmerzahlen anzuführen und Kopien der Krankenkassenanmeldungen beizulegen.


3. Betriebsförderung:

Die Betriebsförderung wird nur für gänzlich neu gegründete Betriebe in Frankenburg am Hausruck gewährt (keine Standortverlegung eines bestehenden Betriebes innerhalb der Gemeinde, keine Änderung der Rechtsform, keine Übernahme, keine Umgründung u.ä.).

Die Betriebsförderung koppelt sich an die Kommunalsteuer. Dem neu gegründeten Betrieb wird für höchstens drei Jahre eine Förderung in Höhe von 50% der jährlich erklärten und überwiesenen Kommunalsteuer ausbezahlt.

Mit dem Betrieb ist eine Fördervereinbarung abzuschließen. Dem Betrieb steht es frei, alternativ eine Förderung gemäß Punkt 2. zu beantragen. Bei Beanspruchung der Förderung gemäß Punkt 3. wird der Betrieb nach Ablauf dieser Förderung als bestehend eingestuft und kann somit erst ab diesem Zeitpunkt Förderungen nach Punkt 2. beantragen. Laut Fördervereinbarung ist daher der Beschäftigtenstand mit dem Ablaufdatum bekannt zu geben.


Weitere Details finden sie hier in unserem Wirtschaftsförderungsprogramm.

Wirtschaftsförderung - Antrag (1,78 MB) - .PDF