Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck
Startseite > Bürgerservice
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
Für das Ansuchen
Für die Auskunftserteilung
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kfz
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen