Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis, bei ausländischen Mitbürgern: Reisepass
  • Heiratsurkunden aller früheren Ehen und den Nachweis über deren Auflösung
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Verlobte zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr den Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung
    (nach $ 1 des Ehegesetzes muss aber der künftige Ehegatte volljährig sein!)
  • für nicht österreichische Staatsbürger ein Ehefähigkeitszeugnis und unter Umständen weitere Urkunden, wenn sie für eine bestimmte Eheschließung erforderlich sind.
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

    Help.gv.at

Zuständig