Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile, Geburtsukunde der unehelichen Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern

Gebührenfrei

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Zuständig