Ehe und Verpartnerung

1. Ermittlung der Ehefähigkeit

Voraussetzung für eine Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist die "Ermittlung der Ehefähigkeit" bzw. "Ermittlung der Fähigkeit, einer eingetragenen Partnerschaft zu begründen". Beide Partner müssen persönlich anwesend sein. Dies kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.


2. Notwendige Dokumente - welche Dokumente erforderlich sind, erfahren Sie vom Bestatter bzw. von unseren Standesbeamtinnen


3. Bei Hochzeiten und Verpartnerungen außerhalb des Rathauses, setzen Sie sich bitte direkt mit der jeweiligen Location in Verbindung.


Wichtige Information - nach der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist der Umstieg auf eine Ehe nicht möglich, dasselbe gilt für den umgekehrten Weg.


oesterreich.gv.at - Hochzeit oder Verpartnerung


Zuständig