Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck
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Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel sind, sollten Sie Ihren neuen Namen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bekannt geben. Die meisten Verkehrsunternehmen verlangen eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.
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